Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung sorgt derzeit für Ärger. Der Grund: Die privaten Krankenversicherer dürfen erbrachte Leistungen gegen Beitragsschulden aufrechnen, wenn ein Betroffener zum Arzt muss oder medizinisch behandelt wird.
Veröffentlicht am Dienstag, 14.10.20 | versicherungsbote.de
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